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DRK-Kreisverbände übernehmen Corona-Schnelltestzentren
Anzahl von Teststellen und Berechtigungskreis erweitert
Ab 01.03. betreiben die DRK Kreisverbände Hanau e.V. und Gelnhausen-Schlüchtern insgesamt sechs Corona-Schnelltestzentren im Auftrag des Main-Kinzig-Kreises+++Drei Zentren bestanden bereits und wurden von den Altenpflegezentren des Kreises betrieben+++Drei weitere Zentren wurden nach kurzfristiger Anfrage des Main-Kinzig-Kreises und Übernahme durch die beiden Kreisverbände unter Hochdruck in den letzten Tagen aufgebaut.
Neu sind die Standorte in Bruchköbel (Bürgerhaus Oberissigheim) und Langenselbold (Parkplatz Freischwimmbad, Schwimmbadstraße) und Wächtersbach (Messegelände). Die bereits bestehenden Zentren befinden sich in Hanau (Main-Kinzig-Halle, Eberhardstraße), Gelnhausen (Gebäude Bildungspartner Main-Kinzig, Frankfurter Straße 30b) und Schlüchtern (Ludovica-von-Stumm-Str. 3). Das Testcenter in Wächtersbach ist als Drive-In angelegt, die Testabstriche werden direkt am Autofenster durchgeführt.
Galt das Angebot seit Ende Dezember nur für Besucher von Bewohnern in Altenpflegeeinrichtungen, wurden nun der Personenkreis wie auch die Öffnungszeiten erweitert. Er umfasst jetzt zusätzlich das komplette Schul-, Kita- und Kindertagespflegepersonal. Für beide Personenkreise stellen die Arbeitgeber bzw. die Pflegeheime Formulare zur Verfügung, die in den Testzentren vorgelegt werden.
Die Zentren sind von Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, Samstag und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Für Schlüchtern gibt es eine kleine Abweichung. Mittwochs ist dort von 7.00 bis 12.00 und von 16.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Um Wartezeiten und ein erhöhtes Besucheraufkommen zu vermeiden, wurde zur Terminvergabe ein einfaches Online-Buchungssystem eingeführt.
Hier geht's direkt zur Terminbuchung: https://www.etermin.net/drktest
Ohne Anmeldung ist eine Testung von Montag bis Freitag von 17.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr möglich.
Mitzubringen sind in jedem Fall ein gültiger Lichtbildausweis und ein Formular, mit dem die Personen, die sich testen lassen möchten, ihre Berechtigung nachweisen. Das ist bei Angehörigen von Menschen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen die Berechtigung für einen Besuch (wird von der Einrichtung ausgestellt). Bei Schulpersonal (Staatliches Schulamt/Schule/Schulträger), Kitapersonal, Erzieherinnen, Erziehern und Tagespflegepersonen (Kommune/Kita) stellen die jeweiligen Arbeitgeber die Bescheinigung aus. Die Berechtigungsscheine verbleiben für die Dokumentation in den Testzentren.
So bietet das DRK ab kommender Woche mit der Übernahme und Erweiterung der Schnelltestzentren über den gesamten Main-Kinzig-Kreis Kreis verteilt die Möglichkeit, einen PoC-Schnelltest durchführen zu lassen.